Zukunft der Gebäudesanierung am Max-von-Laue-Gymnasium 10. Oktober 2025, 7:47Die Stadt Koblenz informiert:
Sanierung des Max-von-Laue Gymnasiums
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,
sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie frühzeitig darüber informieren, dass eine Beratung am vergangenen Dienstag, 7. Oktober 2025, zwischen Vertretern der Stadt Koblenz, der ADD sowie der SGD Nord ergeben hat, dass bei den derzeit laufenden Sanierungsprojekten am Max-von-Laue Gymnasium die weiteren anstehenden Maßnahmen zunächst in einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden müssen. Grund dafür ist, dass das Land Rheinland-Pfalz als Fördergeber die Gesamtkosten einer Generalsanierung valider kalkulieren können muss, bevor weitere Fördergelder bewilligt werden.
Dadurch werden die einzelnen Vorhaben, wie etwa die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume, vorübergehend bis voraussichtlich 2027 gestoppt. Die derzeit begonnen Sanierungsarbeiten der schulhofseitigen Fassade sowie der wesentliche Teil des Förderprogramms Digitalpakt werden noch bis Ende 2025 umgesetzt.
Der gestellte Förderantrag für Brandschutzmaßnahmen wird zurückgenommen. Im Hinblick auf die diversen vorhandenen Mängel am Gebäude hat die neue Entwurfsplanung nämlich nicht nur diese, sondern etwa auch die Planung neuer Heizungen, den Einbau der zentralen Lüftungsanlage sowie die Sanierung des Daches mit dem Staffelgeschosses zum Gegenstand.
Die SGD Nord hat im Hinblick auf die Bausubstanz des Hauptgebäudes empfohlen, die zentrale Lüftungsanlage im gesamten Gebäude herzu-stellen, um einer Schimmelbildung vorzubeugen.
Die Feuerwehr hat in dem eingangs genannten Termin bestätigt, dass die Rettung im Brandfall gewährleistet ist. Im Zuge der bereits umgesetzten Maßnahmen wurden flächendeckend Brandmeldeanlagen im MvL-Gymnasium installiert.
Ein Gesamtkonzept wurde bislang nicht erstellt, da die verschiedenen Förderprogramme dies nicht vorsahen. Der neue Zeitplan sieht vor, dass bis Sommer 2026 die Erstellung der Entwurfsplanung durch die Architekten und Statik-Ingenieure vorliegt. Nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Landesbehörden und Bewilligung der Förderanträge kann dann mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Beginn der Bauarbeiten wird voraussichtlich im Schuljahr 2027/28 sein. Von einer Fertigstellung ist im Schuljahr 2029/30 auszugehen, wobei der Baufortschritt von vielen Faktoren abhängt, etwa wie kleinteilig die Bauabschnitte im Hinblick auf den parallel-laufenden Schulbetrieb gebildet werden müssen.
Ein Vorantreiben der grundlegenden Sanierung des Gymnasiums steht für die Stadt Koblenz außer Frage. Die Steuerung des Projekts erfolgt zukünftig direkt durch den Baudezernenten der Stadt Koblenz Prof. Dr. Andreas Lukas.
Die Beauftragung der Architekten mit der Entwurfsplanung für die Generalsanierung soll schnell und unbürokratisch im Wege eines Nachtrags an das bereits mit der Sanierungsplanung befasste Büro erfolgen.
Um den Informationsfluss aufrecht zu erhalten und einen Austausch untereinander gewährleisten zu können, wird es einmal pro Quartal einen Termin zwischen den verschiedenen Interessensvertretern geben. Der nächste Termin für einen Informationsaustausch soll zwischen den Herbstferien und den Weihnachtsferien stattfinden. Zudem wird die bisherige Webseite auf www.koblenz-baut.de in den kommenden Tagen überarbeitet werden und wichtige Informationen für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
Bei weitergehenden Anfragen kann man sich unter andreas.lukas@stadt.koblenz.de gerne direkt an das Büro des Baudezernenten wenden.
(Koblenz: 08.10.25)
offizielle Pressemeldung: Info_Bausituation_08oct25_MvL |
Schulelternbeiratswahl 7. Oktober 2025, 7:41Am Mittwoch, 07.10.25, finden ab 19 Uhr in der Aula die Wahlen zum Schulelternbeirat statt, der jeweils für zwei Jahre im Amt ist. Aktiv wahlberechtigt sind für jede Klasse bzw. jeden Stammkurs in der Regel jeweils vier von der Klassen- bzw. Stammkurselternversammlung gewählte Personen
• Klassen- oder Stammkursprecher bzw. -sprecherin,
• Stellvertretung der Klassen- oder Stammkursprecher bzw. -sprecherin,
• zwei Wahlpersonen für den SEB,
soweit das Kind am Wahlabend noch nicht volljährig ist.
Die Einladungen zum Wahlabend wurden bereits zugestellt. Falls Sie als Wahlberechtigte keine Einladung erhalten haben oder sich bisher nicht zurückgemeldet haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Die Mitglieder des Schulelternbeirats werden "aus der Mitte der Eltern" gewählt, d.h. Sie können als Eltern minderjähriger Kinder auch für den SEB kandidieren, wenn Sie nicht zu den aktiv Wahlberechtigten gehören, und daher auch an der Wahlversammlung teilnehmen. Bitte melden Sie sich bei Interesse an einer Kandidatur bis zum im Sekretariat (schulleitung@mvlg.de).
Die Wahl des Schulelternsprechers bzw. der Schulelternsprecherin kann im Anschluss an die Wahl des Schulelternbeirates erfolgen. Die Entscheidung trifft der neu gewählte Schulelternbeirat.
F. Zimmerschied
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